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Maximilian Koch

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Miet- & Wohnungseigentumrecht

Vita

Maximilian Koch befasst sich seit seinem Berufseintritt mit dem Immobilienrecht. Seine Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf das Mietrecht, das WEG-Recht und das private Baurecht.

Seit seinem Berufseinstieg im Jahr 2017 ist Rechtsanwalt Koch stets auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit stellen das Gewerbe- und Wohnraummietrecht sowie das WEG-Recht dar. Er vertritt auf diesen Rechtsgebieten Vermieter, Mieter, Eigentümergemeinschaften, Eigentümer und Investoren. Rechtsanwalt Koch ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.

Der zweite Pfeiler seiner Tätigkeit ist das private Bau- und Architektenrecht. Hierbei zählen Bauherren, Bauunternehmen, Projektentwickler, Handwerksbetriebe, Architekturbüros und ebenfalls Investoren zu seiner Mandantschaft.

Seine berufliche Tätigkeit ist – neben der außergerichtlichen Beratung, v.a. der Gestaltung und Verhandlung von (gewerblichen) Mietverträgen – durch die Prozessführung geprägt.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, einem sehr auflagenstarken Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmen.

Dr. Daniel Schillerwein

Rechtsanwalt

Vita

Dr. Daniel Schillerwein berät im Gesellschafts-, Immobilien-und Erbrecht sowie bei Unternehmenstransaktionen (M&A).

Er war langjährig in zwei der renommiertesten Kanzleien in diesen Bereichen tätig. Promoviert hat er zur bilanziellen Sanierung von Kapitalgesellschaften durch Dept-Equity-Swaps.

Seine Anwaltstätigkeit begann er 2011 im
internationalen Wirtschaftsrecht bei Friedrich Graf von Westphalen. Vor seinem Wechsel zu Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft war Dr. Schillerwein assoziierter Partner und Geldwäschebeauftragter bei Oppenländer Rechtsanwälte.

Er verfügt über langjährige Expertise bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Organhaftung sowie dem dazugehörigen D&O-Versicherungsrecht.

Weiterer Schwerpunkt von ihm ist das Führen und Lösen von komplexen Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einschließlich der hierbei ggf. erforderlichen Prozessführung von staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten.

Veröffentlichungen

Vita

Maximilian Gawlik befasst sich seit seinem Berufseinstieg mit gesellschafts- und baurechtlichen Fragen. Er ist politisch sowie kulturell stark engagiert und hat profunde Erfahrung in Bundestagswahlkämpfen.

Während seines Referendariats sammelte
Maximilian Gawlik Erfahrung bei dem Baure-
ferat der Landeshauptstadt München und
in zwei mittelständischen Kanzleien, unter anderem im Bereich des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Bei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft liegt der Fokus seiner Tätigkeit im privaten Baurecht, insbesondere der Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure sowie des öffentlichen Baurechts. Er betraut u.a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Er publiziert zudem als Co.-Autor regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer.

Veröffentlichungen

Jutta Weigert

Rechtsanwältin / Fachanwältin
für Bau- & Architektenrecht

Vita

Jutta Weigert befasst sich primär mit dem klassischem Baurecht.
Sie betreut hier vor allem Großbauprojekte jeder Art und war langjährig für eine national führende Bau- und Vergaberechtskanzlei tätig.

Schon während ihres Referendariats im Bezirk des OLG Nürnberg absolvierte sie die Anwaltsstation in einer auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei in Regensburg und wechselte später zu einer Kanzlei nach Deggendorf, wo sie ebenfalls im Dezernat für Bau- und Architektenrecht tätig war.

Nach Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war Jutta Weigert in einer überregionalen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät im Großraum München tätig. Sie vertiefte dort ihre Aktivitäten im privaten und öffentlichen Baurecht. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der rechtliche Beratung von Betreibern von Windkraft- und Photovoltaikanlagen.

Bei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft betreut sie vorwiegend Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler schwerpunktmäßig im
Bauvertragsrecht und im öffentlichen Baurecht in allen gerichtlichen, wie außergerichtlichen Bereichen, beispielsweise der baubegleitenden Rechtsberatung sowie der Vertragsgestaltung.

Zudem berät Sie Bauträger, Käufer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragen zum Bauträger-, Kauf- und Maklerrecht.

Sie publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift „Si“, dem auflagenstärksten deutsch-sprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer.

Veröffentlichungen

Vita

Dr. Matthias Farian ist auf Gesellschaftsrecht und M&A spezialisiert. Er deckt zudem alle bau- und vergaberechtlichen Schnittstellen ab (z.B. bei Projektentwicklungen).

Promoviert hat er zu immobilienrechtlichen Fragen des Deutschen und Russischen Rechts.

Nach seiner Promotion zum Dr. iur. begann Matthias Farian seine anwaltliche Laufbahn 2011 in einer international tätigen Kanzlei in München. Es folgte eine weitere Station bei Thümmel, Schütze & Partner in Stuttgart. Vor der Gründung von Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft erweiterte Dr. Farian sein Erfahrungsspektrum in der Rechtsabteilung eines weltweit agierenden Pharmaunternehmens.

Sein inhaltlicher Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht, insbesondere in der Beratung von Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie aktien- und GmbH-rechtlichen Fragestellungen, auch im Immobilienbereich.

Ferner verfügt er über ausgewiesene Expertise im Insolvenzrecht. Forensisch ist er vorwiegend in Gesellschafterstreitigkeiten, Managerhaftungsverfahren, im D&O-Versicherungsrecht und dem Insolvenzanfechtungsrecht erfahren und tätig.

Dr. Matthias Farian publiziert regelmäßig in
Fachzeitschriften zu gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Themen. Er kommentiert im Beck´schen Onlinekommentar zur Insolvenzordnung die §§ 26-34.

Veröffentlichungen

Dr. Hendrik Hunold

Rechtsanwalt / Fachanwalt
und Lehrbeauftragter für
Bau- & Architektenrecht

Vita

Dr. Hendrik Hunold befasst sich seit seinem Berufseintritt stetig mit dem Bau- und Architektenrecht. Promoviert hat er im europäischen Bauvergaberecht, v.a. zu Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtungen.

Beruflich begann Dr. Hendrik Hunold 2007 in einer mittelständischen Münchner Kanzlei. Dort war bis 2014 als Partner für den Bereich Architekten- und Ingenieursrecht verantwortlich. Bevor er Mitte 2017 die Kanzlei Hunold Farian Rechtsanwälte Partnerschaft gründete, war er als Partner für den Aufbau des Münchner Standorts einer der führenden nationalen Bau- und Vergaberechtskanzleien zuständig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das private Baurecht, v.a. Angelegenheiten der Architekten und Ingenieure. Er befasst er sich weiter mit dem öffentlichen Baurecht und dem Immobilienrecht. Er vertritt u. a. Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Projektentwickler und Investoren im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich, bei Fragen der baubegleitenden Rechtsberatung sowie bei der Vertragsgestaltung.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Hendrik Hunold Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Verfasser von Beiträgen in baurechtlichen Fachzeitschriften und Referent zahlreicher Praktiker- und Inhousevorträge speziell im TGA- und Haustechnikbereich.

Er publiziert regelmäßig in der SHK-Fachzeitschrift Si“, dem auflagenstärksten deutschsprachigen Praxismagazin für SHK-Handwerksunternehmer. Sie finden seine Veröffentlichungen dort in einer eigenen Rubrik „Rechtstipps vom Experten“.

Veröffentlichungen

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